Probezeit in Deutschland: Regeln und Kündigungsfrist
Die Probezeit dauert meist sechs Monate mit zweiwöchiger Kündigungsfrist. Welche Rechte Sie haben, wie Kündigungen geregelt sind und wie Sie bestehen.
Nahezu jedes unbefristete Arbeitsverhältnis in Deutschland beginnt mit einer Probezeit. Nach § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf diese maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitfenster können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von nur zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
Für Arbeitnehmer bedeutet diese Phase eine Bewährungsprobe, aber auch die Chance zu prüfen, ob Team und Aufgaben den eigenen Erwartungen entsprechen.
Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Spielregeln und Tipps für die Praxis.
Die zweiwöchige Kündigungsfrist
Das Kernmerkmal der Probezeit ist die beidseitige Flexibilität:
- Frist: Genau zwei Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (nicht zwingend zum 15. oder Monatsende, sofern kein Tarifvertrag abweichende Fristen vorsieht).
- Kein Kündigungsgrund erforderlich: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift grundsätzlich erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss die Kündigung daher weder betriebsbedingt, verhaltensbedingt noch personenbedingt begründen.
- Kündigung am letzten Tag: Geht das Kündigungsschreiben am allerletzten Tag der vereinbarten sechs Monate zu, ist die Kündigung mit der zweiwöchigen Frist noch wirksam.
Welche Schutzrechte auch in der Probezeit gelten
Trotz des fehlenden allgemeinen Kündigungsschutzes sind Arbeitnehmer keineswegs rechtlos gestellt:
- Besonderer Kündigungsschutz:
- Mutterschutz: Schwangere Mitarbeiterinnen genießen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch in der Probezeit vollen Kündigungsschutz, sobald die Schwangerschaft mitgeteilt wird.
- Schwerbehinderung: Für schwerbehinderte Menschen greift der besondere Schutz nach § 168 SGB IX zwar erst nach sechs Monaten, eine Kündigung darf jedoch niemals diskriminierend sein.
- Urlaubsanspruch: Sie erwerben ab dem ersten Monat einen anteiligen Urlaubsanspruch (pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs).
- Krankheit und Entgeltfortzahlung: In den ersten vier Wochen der Beschäftigung zahlt im Krankheitsfall die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Nach Ablauf von vier Wochen greift die reguläre Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
4 Praxistipps für eine erfolgreiche Probezeit
1. Nach drei Monaten aktiv um Feedback bitten
Warten Sie nicht bis zum sechsten Monat auf das Urteil Ihres Vorgesetzten. Bitten Sie nach etwa 90 Tagen um ein strukturiertes Zwischengespräch, um Zwischenziele abzugleichen und offene Erwartungen frühzeitig zu klären.
2. Sachliche Feedbackkultur annehmen
In deutschen Unternehmen gilt ein direkter, sachbezogener Kommunikationsstil. Kritik an einer Lösung ist fast nie persönlich gemeint, sondern zielt auf funktionale Optimierung ab.
3. Eigene Arbeitsergebnisse dokumentieren
Führen Sie eine Übersicht über gelöste Tickets, abgeschlossene Teilprojekte und positives Feedback aus den Fachbereichen. Diese Nachweise sind im Abschlussgespräch der Probezeit Gold wert.
4. Die Kündigungsfrist gilt auch für Sie
Stellt sich heraus, dass Versprechungen aus dem Bewerbungsgespräch nicht eingehalten werden oder das Arbeitsklima nicht passt, können auch Sie das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen verlassen.
Mit Zusaga verwalten Sie Ihre Bewerbungen übersichtlich und behalten den deutschen Arbeitsmarkt im Blick.