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Arbeitszeugnis entschlüsseln: Noten und Geheimcode

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend klingen, verbergen aber Schulnoten. Wie Sie Formulierungen entschlüsseln, Auslassungen erkennen und Fehler korrigieren.

Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein und darf dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Weil Arbeitgeber daher keine offene Kritik äußern dürfen, hat sich in Personalabteilungen eine codierte Zeugnissprache etabliert. Was auf den ersten Blick freundlich klingt, bedeutet im HR-Alltag oft die Note Drei, Vier oder Fünf.

Wer sich in Deutschland bewirbt, muss Arbeitszeugnisse in aller Regel der Bewerbung beifügen. Hier erfahren Sie, wie Sie die typischen Notenschlüssel und Formulierungen richtig deuten.

Die Gesamtnote an der Zufriedenheitsformel erkennen

Den Kern jedes qualifizierten Arbeitszeugnisses bildet die zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Schon ein einzelnes fehlendes Wort stuft das Urteil um eine ganze Note herab:

  • Sehr gut (Note 1): „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ (Sowohl die Zeitangabe stets als auch der Superlativ vollsten sind vorhanden).
  • Gut (Note 2): „Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ (Ein verstärkendes Wort fehlt).
  • Befriedigend (Note 3): „Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“ (Solider Durchschnitt, aber ohne Hervorhebung).
  • Ausreichend (Note 4): „Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“ (Knapp ausreichend; der Arbeitnehmer hat lediglich das absolute Minimum geleistet).
  • Mangelhaft (Note 5): „Er/Sie war stets bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“ (Die Floskel „war bemüht“ ist der bekannteste Code für Misserfolg trotz Anstrengung).

Die Reihenfolge im Sozialverhalten

Große Aussagekraft besitzt die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten. Hier gilt eine feste Rangfolge:

  1. Einwandfrei: „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“ (Vorgesetzte stehen an erster Stelle, danach Kollegen, dann Kunden).
  2. Warnsignal: „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.“ Werden Kollegen vor den Vorgesetzten genannt, deutet das auf Autoritätsprobleme hin.
  3. Schweres Warnsignal: Fehlen Vorgesetzte in dieser Aufzählung komplett, liest jeder Personaler darin handfeste Konflikte mit der Führungsebene.

Die Schlussformel: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche

Die Schlussformel ist rechtlich zwar keine zwingende Pflicht (wie das Bundesarbeitsgericht 2012 entschied), in der Praxis wiegt ihr Fehlen oder ihre Formulierung jedoch schwer. Ein erstklassiges Zeugnis enthält vier Bausteine:

  • Grund des Ausscheidens: Eigenkündigung („verlässt uns auf eigenen Wunsch“) oder betriebsbedingt.
  • Bedauern: Echtes Bedauern („Wir bedauern sein Ausscheiden sehr“).
  • Danksagung: Dank für die Zusammenarbeit („Wir danken für die stets sehr gute Zusammenarbeit“).
  • Zukunftswünsche: Wünsche für Beruf und Privatleben („Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute“).

Fehlen Bedauern und Dank vollständig, werten Personaler das Zeugnis selbst bei guter Leistungsnote häufig auf eine Drei oder Vier ab.

Was Sie bei einem schlechten Zeugnis tun können

Arbeitsgerichte gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein durchschnittliches Zeugnis mindestens der Note „Befriedigend“ bis „Gut“ entsprechen muss. Entdecken Sie zweideutige Formulierungen oder unvollständige Abschnitte, fordern Sie zeitnah eine sachliche Korrektur bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber an. In den meisten Fällen lenken Personalabteilungen schnell ein.

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